Grundschuldabtretung
27. November 2019Grundschuldzins
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Mit der Grundschuldbestellung wird die Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch beantragt. Damit stimmt der Grundstückseigentümer der Belastung seines Grundstückes zu Gunsten eines Dritten zu. In der Regel wird eine Grundschuld bestellt, um ein Darlehen abzusichern. Die Grundschuldbestellung wird notariell beurkundet.
Im Anschluss wird die Grundschuld in das Grundbuch (Abt. III) eingetragen.
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