Tilgung
27. November 2019Tilgungsbeginn
27. November 2019Wenn im Darlehensvertrag eine Tilgungsaussetzung vereinbart wurde, zahlt der Darlehensnehmer während der Zinsbindungsfrist ausschließlich die Zinsen an den Darlehensgeber. Voraussetzung dafür ist in der Regel das Vorhandensein eines Tilgungsersatzes.
Als Tilgungsersatz, auch Tilgungssurrogat genannt, kann beispielsweise eine Kapitallebensversicherung oder ein Bausparvertrag herangezogen werden. Das Tilgungssurrogat wird unabhängig vom Darlehensvertrag bespart und die Vertragspartner vereinbaren, dass dieses zum Ende der Zinsbindungsfrist des Darlehens zur vollständigen Rückzahlung bzw. Tilgung eingesetzt wird. In einem solchen Fall tritt der Darlehensnehmer die Rechte am Tilgungsersatz an den Darlehensgeber ab.
Die Tilgungsaussetzung hält die monatlichen Raten gering und ist dann sinnvoll, wenn das Tilgungssurrogat schon ausreichend bespart wurde.
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