Die Pensionskasse wurde viele Jahre vor allem von Unternehmen oder den Unternehmen einer Branche als Durchführungsweg genutzt, um darüber die betriebliche Altersversorgung der Mitarbeiter des Unternehmens bzw. der Unternehmen einer Branche durchzuführen. Mit der Einführung der steuerlichen Förderung des § 3 Nr. 63 EStG im Jahr 2001 auch für die Pensionskasse, kam es zur Gründung zahlreicher Pensionskassen, hauptsächlich von Versicherungsunternehmen. Ein wichtiger Vorteil von Pensionskasse ist, dass sie nicht in die gesetzliche Insolvenzsicherung einbezogen sind und damit keine Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein abzuführen haben.
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Als vertraglich gebundener Vermittler gemäß § 3 Abs. 2 WpIG bietet Ihnen die VB Select AG die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an. Die NFS ist ein Wertpapierinstitut und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Weitere Informationen finden Sie in unserem Impressum.
Die auf unserer Homepage aufgeführten Berater sind Kooperationspartner der VB Select AG, als rechtlich eigenständige Makler gem. § 93 HGB. Diese bieten Ihnen die Anlageberatung und die Anlagevermittlung (§ 2 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 WpIG) von Finanzinstrumenten im Sinne des § 2 Abs. 5 WpIG teilweise ebenfalls für Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg (NFS) an, zum Teil sind sie aber auch im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig. Über den Button „Kunden-Erstinfo“ können Sie beim Beraterportrait entnehmen, welche individuellen Leistungen Ihnen der jeweilige Berater in wessen Namen anbietet bzw. über welche Zulassungen er im Detail verfügt.
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