Doppelverbeitragung
25. November 2019Entgeltumwandlung
25. November 2019In Deutschland sind gesetzlich fünf Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung geregelt. Dazu gehört die Direktzusage, auch unmittelbare Versorgungszusage genannt. Dies ist der einzige Durchführungsweg, bei dem der Arbeitgeber selbst die Leistungen erbringt. Ein weiterer Durchführungsweg ist die Unterstützungskasse, die entweder pauschaldotiert oder rückgedeckt sein kann. Die drei anderen Durchführungswege sind die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds. Jedes Unternehmen kann für sich selbst darüber entscheiden, welcher und wie viele Durchführungswege eingeführt und den Mitarbeitern angeboten werden.
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