Gutachten für Pensionszusagen
Die vielen rechtlichen Änderungen in den letzten Jahren können dazu führen, dass die steuerliche Anerkennung bestehender Pensionszusagen, insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer, gefährdet ist.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt ist die Analyse und Bewertung von Pensionszusagen. Die vielen rechtlichen Änderungen in den letzten Jahren können dazu führen, dass die steuerliche Anerkennung bestehender Pensionszusagen, insbesondere für Gesellschafter-Geschäftsführer, gefährdet ist. Wird die steuerliche Anerkennung durch das Finanzamt verweigert, müssen bis dahin gebildete Rückstellungen steuerwirksam aufgelöst werden. Neben der inhaltlichen Gestaltung der Pensionszusage prüfen wir auch, ob die Finanzierung der Verpflichtungen gesichert ist.
In vielen Fällen besteht dringender Handlungsbedarf. Die Schere zwischen angespartem Kapital und den zur Erfüllung der Pensionsverpflichtungen benötigten Mittel öffnet sich immer weiter. Das liegt unter anderem an den gesunkenen Überschüssen aus den bestehenden Lebensversicherungen und der steigenden Lebenserwartung der Leistungsempfänger. Hier kann und muss rechtzeitig reagiert werden. So ist zBsp. eine Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf einen Pensionsfonds möglich. Stehen dafür keine ausreichenden Mittel zur Verfügung, können wir gemeinsam nach geeigneten Lösungen suchen.
Für die Erteilung einer Pensionszusage gelten gesetzliche Vorgaben. Bei der Überprüfung kann ein Fehlen wichtiger Dokumente, wie Gesellschafterbeschluss und Verpfändungsvereinbarung, festgestellt werden. Solch eine Verpfändung läuft unter Umständen ins Leere, wenn in der Pensionszusage ein Widerrufsvorbehalt wegen einer wirtschaftlichen Notlage des Unternehmens enthalten ist. Mit der inhaltlichen Analyse einer Pensionszusage können solche Mängel festgestellt werden. Geprüft wird auch, ob alle Voraussetzungen für die Bildung von Rückstellungen erfüllt sind. Dazu gehört ua. eine entsprechende Wartezeit nach einer Firmengründung bzw. dem Diensteintritt, bevor eine Pensionszusage erteilt wird. Die Höhe der Pensionszusage selbst muss in einem angemessenen Verhältnis zum aktuellen Gehalt stehen.
Die Nichteinhaltung von Voraussetzungen können bei einer Betriebsprüfung als mögliche verdeckte Gewinnausschüttungen ausgelegt werden. Eine regelmäßige Überprüfung einer bestehenden Pensionszusage kann diesem vorbeugen.