Outsourcing von Pensionszusagen
Spätestens mit der verpflichtenden Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) hat sich die Situation in deutschen Unternehmen verschärft.
Spätestens mit der verpflichtenden Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) hat sich die Situation in deutschen Unternehmen verschärft, dass durch die steuerliche Unterbewertung und die oftmals unzureichende Rückdeckung immer weniger Pensionsvermögen den eigentlichen Pensionsverpflichtungen gegenüberstehen. Diese Situation wurde durch die stark sinkenden Zinssätze in den letzten Jahren noch zusätzlich beschleunigt. Daran haben die Änderungen der handelsrechtlichen Vorschriften zum 11.März 2016 nichts geändert. Zum einen unterliegt die Differenz der Pensionsrückstellungen, die sich aus der Änderung des Berechnungszeitraumes des HGB-Zinssatzes von zuvor sieben auf aktuell zehn Jahren ergeben hat, einem Ausschüttungsverbot. Zum anderen kann man davon ausgehen, dass die Diskontsätze durch die Zinspolitik mittelfristig wieder aufeinander zulaufen und die Unternehmen dann letztendlich wieder vor der gleichen Problematik stehen. Ein Ausweg ist die Auslagerung der Pensionsverpflichtungen auf einen externen Versorgungsträger.
Ein weiter Grund für eine Auslagerung kann der geplante Verkauf oder die geplante Übergabe des Unternehmens sein. Weder der potentielle Käufer, noch der Nachfolger wollen unter Umständen die Pensionsverpflichtungen aufgrund der damit verbundenen Risiken übernehmen. Andererseits kann der Firmeninhaber ein Eigeninteresse daran haben, dass seine Versorgung auch denn gesichert ist, wenn die Firma zukünftig keine positive Entwicklung nimmt. Mit einer möglichen Auslagerung kann das Rating bzw. die Eigenkapitalquote des Unternehmens verbessert werden. Nicht unwichtig, gerade in Zeiten niedriger Zinsen, ist die Ausfinanzierung von Pensionszusagen. Durch eine Auslagerung kann unter Umständen eine bessere Verwaltung durch professionelles Kapitalanlage-Management gewährleistet werden. Dies geht dann meistens auch mit einer Senkung der Kosten einher, da hier oft eine betriebsfremde Tätigkeit abgegeben wird.
Für eine Auslagerung kommen verschiedene Möglichkeiten in Betracht und ist immer vom konkreten Einzelfall abhängig. So sind zum Beispiel der arbeitsrechtliche Personenkreis und die steuerlichen Rahmenbedingungen zu beachten. Zu ermitteln ist auch, welche finanziellen Mittel für eine Auslagerung zur Verfügung stehen. Wenn eine Entscheidung für ein Modell der Auslagerung gefallen ist, müssen wiederrum bestimmte Formalien beachtet werden, dass zBsp. für das Unternehmen ein Betriebsausgabenabzug steuerlich anerkannt wird.