Pensionszusage-Check
Aufgrund von Gesetzesänderungen und ständiger Rechtsprechung empfehlen wir eine regelmäßige Überprüfung von Pensionszusagen.
Aufgrund von Gesetzesänderungen und ständiger Rechtsprechung empfehlen wir eine regelmäßige Überprüfung von Pensionszusagen. Dabei sollte es zu einem Zusammenspiel zwischen Steuerberater, Rechtsberater, Vorsorgeberater auf der einen Seite und der Gesellschaft (betriebliche Belange, wie: Ausschüttung, Liquidität) und dem (G)GF (private Vorsorge, Nachfolge) auf der anderen Seite kommen. Oft werden schon bei der Erteilung einer Pensionszusage Fehler gemacht. Damit eine Pensionszusage von den Finanzbehörden steuerlich anerkannt wird, müssen bestimmte Kriterien eingehalten werden. Durch die Überprüfung und den gegebenenfalls notwendigen Anpassungen werden ua. verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) oder verdeckte Einlagen (vE) erkannt bzw. vermieden.
Von großer Bedeutung ist die (Aus-)Finanzierung der Pensionszusage. Gerade in Zeiten ungünstiger Kapitalmarktentwicklungen ist eine regelmäßige Überprüfung ratsam. Die Überschüsse deutscher Lebensversicherungsgesellschaften sind in den letzten Jahren stetig gesunken. Gleichzeitig steigt aber die Lebenserwartung der Versorgungsberechtigten. Der Gesetzgeber reagiert darauf ua. mit der Vorschrift zur Anwendung von geänderten Richttafeln für die steuerliche Bewertung von Pensionsrückstellungen. Das angesparte Kapital reicht so unter Umständen nicht mehr für die Rentenzahlungen aus. Wir bieten neben der Überprüfung und Bewertung gegebenenfalls konkrete Lösungsmöglichkeiten an.
Oft unbekannt oder unterschätzt wird das Bilanzsprungrisiko im Zusammenhang mit Zusagen für vorzeitige Risiken, wie Invalidität und Tod. Bei Eintritt eines dieser Risiken steigt auf der Passivseite der Bilanz die Pensionsrückstellung oft deutlich an. Das Auffüllungsrisiko besteht auch beim Ausscheiden eines Versorgungsberechtigten mit unverfallbaren Anwartschaften. Auch ein Bilanzsprung auf der Aktivseite ist möglich. Wurde nämlich zur Absicherung der Invaliditäts- und Todesfallrisiken eine Rückdeckungsversicherung (RDV) abgeschlossen, erhöht sich im Leistungsfall der Aktivwert dieser RDV. Es muss also immer darauf geachtet werden, dass immer ein Gleichlauf zwischen Pensionszusage und Rückdeckungsversicherung besteht. Nur so kommt es bei beiden Seiten der Bilanz zu einem Sprung nach oben. Durch eine (regelmäßige) Überprüfung kann hier rechtzeitig gegengesteuert werden.