Vertragsverwaltung
Betriebliche Altersversorgung sind im eigentlichen Sinne Personalprozesse, die durch den Abschluss von Einzelverträgen incl. der dazugehörigen Beratungsdokumentation in einem Unternehmen entstehen.
Betriebliche Altersversorgung sind im eigentlichen Sinne Personalprozesse, die durch den Abschluss von Einzelverträgen incl. der dazugehörigen Beratungsdokumentation in einem Unternehmen entstehen. Bereits bei der Einstellung eines neuen Mitarbeiters sollte dieser über die Regelungen der bAV im Unternehmen informiert werden. Unter Umständen bringt der neue Arbeitnehmer bereits einen bestehenden Vertrag mit gesetzlich unverfallbaren Ansprüchen auf betriebliche Altersversorgung von seinem vorherigen Arbeitgeber mit. Für die Übertragung gelten klare gesetzliche Regelungen gem. §4 BetrAVG. Wir, die bAV-Spezialisten der VB-Select AG, kennen diese und unterstützen Sie bei der einvernehmlichen Übernahme oder Übertragung. Wir koordinieren die Abwicklung zwischen altem und neuen Arbeitgeber, dem Mitarbeiter und schlussendlich zwischen dem alten, abgebendem und dem neuen, übernehmendem Versorgungsträger. Somit entlasten wir speziell die Personalabteilung und Lohnbuchhaltung von diesen zusätzlichen Verwaltungsaufgaben.
Wir bereiten auch die notwendige Dokumentation für den Fall vor, dass ein Arbeitnehmer mit Ansprüchen aus der bAV das Unternehmen verlässt. Wenn nötig und gewünscht, übernehmen wir dabei auch die Kommunikation mit dem neuen Arbeitgeber und dessen Versorgungsträger.
Mit entsprechendem Auftrag bearbeiten wir auch die technischen und nichttechnischen Vertragsänderungen der bestehenden Zusagen und Verträge im Unternehmen und führen die Korrespondenz zwischen Ihnen, dem Mitarbeiter und dem Versorgungsträger. Aktiv arbeiten wir bei arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen mit und weisen gegebenenfalls unaufgefordert auf Änderungen hin.
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir Sie bei der Einrichtung von Personalprozessen zur betrieblichen Altersversorgung beratend begleiten oder bei bestehende Prozesse helfen, diese möglicherweise zu optimieren.
Mit unserer Hilfe und Unterstützung werden alle gesetzlichen Dokumentationspflichten erfüllt und ein großer Beitrag dafür geleistet, dass die Prozesse der betrieblichen Altersversorgung haftungssicher für den Arbeitgeber gestaltet sind und gelebt werden.