Gutachten für Versorgungsordnungen
Eine Versorgungsordnung ist ein unternehmerinternes Regelwerk zur Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung (bAV).
Eine Versorgungsordnung ist ein unternehmerinternes Regelwerk zur Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Sie regelt alle damit verbundenen Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die dann für alle Beteiligten verbindlich sind.
Mit der Versorgungsordnung werden gesetzlich vorgegebene Regelungen und Rahmenbedingungen umgesetzt und durch individuelle Bedingungen im Unternehmen vor Ort ergänzt. Die gesetzlichen Vorgaben ändern sich häufig, so dass eine regelmäßige Überprüfung der Versorgungsordnung notwendig ist.
Eine Analyse und Bewertung der Versorgungsordnung durch die VB Select AG beinhaltet auch die Überprüfung der Personalprozesse in einem Unternehmen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Eine grundsätzliche Empfehlung unsererseits ist zBsp. die Ablage aller Dokumente in einem speziellen Ordner für betriebliche Altersversorgung. Der Anspruch auf Leistungen verjährt nämlich erst in 30 Jahren (§18a BetrAVG) - und das auch erst ab Leistungsbeginn.
Wichtig ist auch, dass alle Arbeitnehmer nachweislich über die Details der bestehenden Altersversorgung im Unternehmen informiert sind. Dies kann über konkrete Regelungen im Arbeitsvertrag erfolgen oder durch regelmäßige Informationsveranstaltungen. Deren Inhalt und die Bestätigung der Teilnehmer sollte dokumentiert sein.
Besondere Aufmerksamkeit widmen wir den Unterlagen zu den bestehenden Verträgen bei der Finanzierung der arbeitsrechtlichen Zusage auf Leistungen zur betrieblichen Altersversorgung über externe Versorgungsträger. Dies gilt im Besonderen für die Entgeltumwandlungsvereinbarungen. Sie regeln die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer verzichtet auf ein Teil seines Arbeitslohnes und erhält dafür eine wertgleiche Zusage auf Leistungen der bAV vom Arbeitgeber. Sind diese fehlerhaft ausgefüllt oder fehlen gar komplett, ist die arbeitsrechtliche Zusage in Frage zu stellen. Der möglicherweise in diesem Zusammenhang abgeschlossene Versicherungsvertrag regelt dabei nur die Beziehung zwischen dem Arbeitgeber und der Versicherungsgesellschaft.